Worauf haben Sie bei Verspätung Anspruch? Flugreisende können Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 EUR pro Person haben, wenn der gebuchte Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Um Ihre Ausgleichszahlung zu berechnen, können Ihr Recht auf einen Ausgleich online von EUclaim prüfen lassen. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung kann ebenfalls bestehen, wenn Ihr Flug annulliert wurde, Sie umgebucht wurden oder wenn Sie nicht mitreisen durften (Nichtbeförderung).
Unterstützungsleistungen
Sie haben Anspruch auf sog. Unterstützungsleistungen, wenn für die Fluggesellschaft absehbar ist, dass sich der Abflug je nach der geplanten Flugstrecke um zwei, drei oder vier Stunden gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verspäten wird.
Sie haben dann Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen und eventuell eine Hotelübernachtung (mit Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung) sowie zwei Telefongespräche, zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails.
Ausgleichszahlung bei einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden
Kommen Sie durch die Verzögerung erst mit einer Verspätung von drei oder mehr Stunden am Zielflughafen an, haben Sie zudem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Flugstrecke.
Unterstützungsleistungen bei einer Verspätung von 5 oder mehr Stunden
Hat Ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, müssen Sie Ihre Reise nicht mehr antreten. Sie haben dann Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Ticket. Tritt die Verspätung während einer Zwischenlandung ein, haben Sie zudem Anspruch auf einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.